Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation), Verordnung (EU) 2023/988, gilt seit 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und das deutsche ProdSG in weiten Teilen.
Neu für Autoren: Auch physische Bücher sind Verbraucherprodukte im Sinne der GPSR. Wer als Selfpublisher ein Buch in der EU in Verkehr bringt – über Amazon KDP, BoD, epubli, tredition, Tolino Media oder den eigenen Shop – gilt als Hersteller und muss Name, Postanschrift und E-Mail in der EU direkt am Produkt angeben.
Die gute Nachricht: Dieselbe professionelle c/o-Adresse von Buchimpressum.de, die bereits Ihr Buch-Impressum nach Landespressegesetz und Ihr Online-Impressum nach § 5 DDG absichert, erfüllt auch die GPSR-Herstellerpflicht – eine Adresse für drei Pflichten.
Eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt – ohne Umsetzung in nationales Recht. Sie schließt Lücken des Online-Handels und verschärft die Rückverfolgbarkeit.
Die Rollen nach GPSR – und wo du als Autor stehst. Entscheidend ist, wer das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
Wer ein Buch unter eigenem Namen (auch Pseudonym-Verlag) in der EU verkauft, gilt als Hersteller nach Art. 3 Nr. 8 GPSR. Du trägst die volle Produktverantwortung.
Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt (z. B. Schweiz, UK, USA), braucht er einen Bevollmächtigten mit EU-Anschrift. Die c/o-Adresse kann diese Kontaktfunktion übernehmen.
Wer Bücher eines Drittland-Herstellers in die EU importiert oder als Händler verkauft, muss Hersteller-Angaben prüfen und eigene Kontaktdaten ergänzen. Für Selfpublisher meist nicht relevant.
Druck & Logistik. Nach GPSR nur Dienstleister, nicht Hersteller. Sie müssen Herstellerdaten an Amazon & VLB weitergeben und nicht-konforme Titel sperren.
Art. 9 GPSR verlangt diese Angaben am Produkt – bei Büchern also auf der Impressumsseite. Zusätzlich online im Produktlisting.
| Angabe | Was genau? | Beispiel Buch |
|---|---|---|
| Name / Marke | Bürgerlicher Name oder Verlagsname des Herstellers | Max Mustermann / Sonnenkind Verlag |
| Postanschrift (EU) | Zustellfähige Straßenanschrift, kein Postfach | Max Mustermann c/o Buchimpressum.de, Königsberger Weg 8, 53859 Niederkassel |
| Erreichbare E-Mail des Herstellers | kontakt@beispiel.de | |
| Produkt-ID | Typ, Charge/Serie zur Identifikation | Titel, ISBN 978-3-xxx, 1. Auflage 2025 |
| Warnhinweise | Nur falls relevant (z. B. Kleinteile) | Bei Pappbilderbuch: „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ |
Hinweis: Reine E-Books (Datei ohne physischen Träger) gelten als digitale Inhalte und fallen nicht unter die GPSR-Produktpflicht – brauchen aber weiterhin § 5 DDG-Impressum. Sobald ein Print-Buch existiert, greift die GPSR.
Drei Pflichten, oft verwechselt – hier die Abgrenzung. Mit einer Adresse erfüllst du alle drei.
Die GPSR-Angabe gehört auf die Impressumsseite – kombinierbar mit dem klassischen Buchimpressum. So sieht es rechtssicher aus:
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie.
1. Auflage, 2025
© 2025 Max Mustermann, Niederkassel
Verlag & Hersteller i. S. d. GPSR:
Max Mustermann
c/o Buchimpressum.de
Königsberger Weg 8
53859 Niederkassel
E-Mail: max@beispiel.de
Druck & Bindung:
[Amazon KDP / BoD – Books on Demand, Norderstedt / epubli – neopubli GmbH, Berlin / tredition, Hamburg]
Printed in the EU
Produktidentifikation: ISBN 978-3-XXXX-XXXX-X
Warnhinweis: Keine – Buch ohne Kleinteile (bei Kinder-Pappbuch ggf. Altershinweis ergänzen)
GPSR-Hinweis: Hersteller ist die im Impressum genannte Person. EU-Anschrift und E-Mail dienen als Kontakt für Produktsicherheit. Fulfilment: s. Druckangabe.
Kopiervorlage: „Hersteller: [Dein Name] c/o Buchimpressum.de, Königsberger Weg 8, 53859 Niederkassel, E-Mail: […]“ – plus Titel, Auflage, ISBN. Im Amazon-KDP-Backend dieselbe Adresse ins Hersteller-Feld eintragen.
Amazon & Marktplätze müssen nicht-konforme Produkte auslisten (Art. 22 GPSR). KDP verweigert Freischaltung.
Behörden können Produktrücknahme oder Rückruf anordnen – auch für Bücher im Handel.
Wettbewerber und Verbände mahnen fehlende Herstellerangaben ab. Bußgeldrahmen national bis 50.000 € (ProdSG/GPSR-Umsetzung).
Wer improvisiert und die Heimadresse einträgt, macht sie für jeden Käufer dauerhaft sichtbar – im Buch und online.
Echte Straßenanschrift in Niederkassel mit täglicher Postannahme – kein Postfach. Von VLB, DNB, Amazon und Behörden als ladungsfähig und GPSR-konform anerkannt.
Einmal eintragen: Buch-Impressum (LPresseG) + Online-Impressum (§ 5 DDG) + GPSR-Hersteller (Art. 9). Gilt für alle Bücher, alle Plattformen, alle Auflagen.
Heimadresse nirgends öffentlich. Post (Leserbriefe, Behörde, Abmahnung) kommt digital als PDF – optional physisch weitergeleitet.
Nach E-Mail-Bestätigung sofort nutzbar. In die Buchdatei kopieren, im KDP/BoD-Backend hinterlegen, neu hochladen – fertig.
Sichere dir deine c/o-Herstelleradresse in Niederkassel – für KDP, BoD, epubli, tredition, Tolino und VLB. Ab 59 € / Jahr, 30 Tage Geld-zurück.
Ja – physische Bücher sind Verbraucherprodukte nach (EU) 2023/988. Seit 13.12.2024 müssen sie Hersteller-Name, EU-Anschrift und E-Mail tragen. Reine E-Books als Datei ohne Träger gelten als digitale Inhalte und fallen nicht unter die GPSR-Produktpflicht.
Du als Selfpublisher. Plattformen wie KDP, BoD, epubli, tredition, Tolino Media sind nur Druck- bzw. Fulfilment-Dienstleister. Sie drucken, du verlegst – deshalb musst du die Hersteller-Anschrift stellen.
Ja, wenn sie eine EU-Postanschrift + E-Mail ist. Dieselbe c/o-Adresse erfüllt Landespressegesetz, § 5 DDG und Art. 9 GPSR gleichzeitig – im Buch und online.
Ja. Art. 9 GPSR verlangt die Angabe direkt am Produkt oder der Verpackung. Für Bücher ist das die Impressumsseite. Zusätzlich im Online-Listing (Amazon, Thalia, Tolino) angeben und im KDP-/VLB-Backend hinterlegen.
Marketplaces müssen nicht-konforme Listings entfernen (Art. 22 GPSR). Folge: Sperre bei Amazon, Delisting im Buchhandel, behördlicher Rückruf und Abmahnrisiko.
Du brauchst einen EU-Bevollmächtigten mit EU-Anschrift (Art. 11 GPSR). Eine deutsche c/o-Adresse erfüllt die Kontaktfunktion – ideal für CH-, UK- oder US-Autoren, die auf Amazon.de verkaufen.
Für normale Bücher nicht. Nur bei speziellen Produkten (z. B. Pappbilderbuch mit Kleinteilen) ist ein Alters-/Sicherheitshinweis nötig. Produkt-ID (Titel, ISBN, Auflage) reicht sonst aus.
Nein. Weder GPSR noch Presserecht oder VLB akzeptieren Postfach/Packstation. Nur echte Straßenanschrift mit Postannahme ist gültig.
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