Wer Bücher veröffentlicht, hat zwei völlig verschiedene Pflichten: Das Buchimpressum im gedruckten oder digitalen Werk und das Online-Impressum auf der eigenen Website. Beide brauchen eine ladungsfähige Anschrift – aber unterschiedliche Gesetze, unterschiedliche Zusatzangaben.
Diese Seite listet sämtliche Angaben auf, die in der Praxis eine Rolle spielen: Pflichtangaben nach den Landespressegesetzen und der Druckvertrags-Novelle, die Anforderungen des § 5 DDG für deine Autorenwebseite, die EU-GPSR für physische Bücher, den § 55 Abs. 2 MStV für journalistische Angebote sowie dutzende empfohlene Ergänzungen aus der Verlags- und Selfpublisher-Praxis.
Wer eine c/o-Adresse wie die von Buchimpressum.de GmbH nutzt, ersetzt damit die Privatadresse in beiden Pflichten – ohne dabei auf Name, Register, USt-IdNr. oder den Verantwortlichen nach MStV verzichten zu müssen.
Grundlage ist § 2 Abs. 2 Druckvertragsgesetz (DruckV) in Verbindung mit dem jeweiligen Landespressegesetz, das die Regelungen als Landesrecht ausführt (z. B. § 8 LMedienG BW, Art. 7 BayPrG, § 7 PrG Berlin). Seit der Novelle 2021 ist der Erscheinungsort bei Selfpublisher-Büchern entfallen – alles Übrige nicht.
| Nr. | Angabe | Rechtsgrundlage | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1 | Name des Verfassers / Verlegers | § 2 Abs. 2 Nr. 1 DruckV i. V. m. dem jeweiligen Landespressegesetz (z. B. § 8 LPresseG BW) | Bei Pseudonymen genügt die Verfasserangabe unter dem Pseudonym – es muss aber eindeutig sein. Für Abmahnungssicherheit ist zusätzlich eine ladungsfähige Anschrift nötig. |
| 2 | Ladungsfähige Anschrift des Verlegers | § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2 DruckV; Art. 9 EU-GPSR | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach, keine Packstation. Beim Selbstverlag ist der Autor zugleich der Verleger und wird als solcher ausgewiesen. |
| 3 | Name und Anschrift der Druckerei bzw. des Druckdienstleisters | § 2 Abs. 2 Nr. 1 DruckV (Print); § 8 LPresseG BW (Druckerzeugnisse) | Pflicht für gedruckte Ausgaben. Bei Print-on-Demand (KDP, BoD, epubli, tredition) wird der BoD-Dienstleister genannt, zusätzlich der Druckort, falls verfügbar. |
| 4 | Erscheinungsort und Erscheinungsjahr | § 2 Abs. 2 Nr. 3 DruckV – seit 2021 für Selfpublisher entfallen | Rechtlich entfallen, praktisch weiterhin üblich und von Bibliotheken erwartet. Erscheinungsjahr gehört außerdem zur Pflichtangabe nach § 14 UrhG bei Veröffentlichung. |
| 5 | Herstellerangabe nach EU-GPSR | Art. 9 Abs. 2, 11 und 19 EU-Verordnung 2023/988 – gültig seit 13.12.2024 | Name/Handelsname oder Marke, EU-weite Postanschrift sowie eine elektronische Postanschrift (E-Mail) – direkt am Produkt, also auf der Impressumsseite. Zusätzlich im Online-Listing und im KDP-/BoD-Backend. |
| 6 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | § 27a UStG (wenn vorhanden bzw. im ausländischen Lieferstaat verpflichtend) | Plicht, sobald die eigene USt-IdNr. existiert oder ausländisches B2C-Verkaufen relevant ist. Fehlt sie, droht der Verlust des Reverse-Charge-Verfahrens. |
| 7 | Verlags- bzw. Herausgeberangaben | Handels- bzw. presserechtliche Sorgfaltspflicht, bei GmbH-Ausgabe zusätzlich Firmierung mit Rechtsform | Bei eigener GmbH: vollständige Firmierung inkl. Rechtsform, Registergericht und Registernummer im Impressum des Buches – verlangt auch von Buchhandel, VLB und Bibliotheken. |
Seit dem 14. Mai 2024 löst das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das TMG ab. Für jede geschäftsmäßig betriebene Website – Blog, Portfolio, Autoren-Website, Newsletter-Archiv, Fanseite mit Shop – gilt § 5 DDG ohne Ausnahme für private wie geschäftliche Anbieter.
| Nr. | Angabe | Rechtsgrundlage | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1 | Vor- und Nachname bzw. Name des Betreibers | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Bei Einzelunternehmen der bürgerliche Name, nicht die Marke. Bei Pseudonym: Pseudonym + Name des rechtlich Verantwortlichen benennen. |
| 2 | Ladungsfähige Anschrift | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Straßenanschrift mit Postannahme. c/o-Adresse ist zulässig, ein Postfach nicht – sonst ist das Impressum abmahnfähig und die Stelle nicht zustellbar. |
| 3 | E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Funktional erreichbar, mit eigener Postfachadresse oder Alias – kein Webformular, das nur mit Captcha funktioniert. |
| 4 | Angemessene Kontaktmöglichkeit (E-Mail genügt) | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG; § 55 Abs. 1–2 MStV | Pflicht ist eine zumutbare Kontaktmöglichkeit – eine E-Mail-Adresse genügt. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, aber als Kontaktmöglichkeit sinnvoll, gerade wenn Bücher ohne Shop verkauft werden. |
| 5 | Registergericht und Registernummer | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG | Pflicht für alle im Register eingetragenen Rechtsträger: GmbH, UG, e.Kfm., SE, Genossenschaft. Bei Einzelunternehmen ohne Register entfällt die Angabe. |
| 6 | Rechtsform und vertretungsberechtigte Person | § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 DDG i. V. m. GmbHG | Bei GmbH/UG: Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen. Bei e.Kfm. die Inhaberangabe. Fehlt sie, ist das Impressum unvollständig. |
| 7 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) | § 27a UStG | Angabe, sobald vorhanden und vorhanden sein kann. Eine Wirtschaftsidentifikationsnummer ist keine Impressumsangabe und gehört nicht ins Impressum; sie wird für die steuerliche Zuordnung verwendet. |
| 8 | Verantwortliche Person nach § 55 Abs. 2 MStV | § 18 Abs. 2 MStV (Telemedien), § 55 Abs. 2 MStV (journalistisch-redaktionelle Angebote) | Nötig bei Blogs, News, Magazinen, journalistischen Podcast- und Videobeiträgen – mit Postanschrift, nicht nur Name. „Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 MStV: …“ |
Nicht jede Angabe braucht jeder. Diese sieben Fälle erzeugen zusätzliche Pflichten – über das Impressum hinaus.
Zwei Vorlagen, die alle Pflichtangaben abdecken. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, c/o-Adresse und E-Mail aus deinem Buchimpressum.de GmbH-Kundenbereich übernehmen.
Beide Muster erfüllen zusammen Buchimpressum, Online-Impressum und GPSR-Herstellerpflicht mit einer einzigen ladungsfähigen Anschrift – Details zum Landespresserecht → · Details zur GPSR →
Nicht gesetzlich verpflichtend, aber in Verlags-, Buchhandels- und Bibliothekspraxis Standard. Sie steigern Verkaufschancen, vermeiden Rückfragen und schaffen Klarheit.
Was über das Impressum hinaus für Vertrauen, Rechtssicherheit und Sichtbarkeit sorgt.
Drucke die Liste oder geh sie Punkt für Punkt durch – sie ist in 10 Minuten erledigt und spart dir im Ernstfall eine Abmahnung.
Pflicht sind Name und Anschrift des Verfassers bzw. Verlegers sowie – bei Printausgaben – Name und Anschrift des Druckers (Druckdienstleisters). Erscheinungsort und -jahr gelten nach der Novelle des Druckvertragsrechts (2021) bei Selfpublisher-Büchern nicht mehr zwingend, sind aber weiterhin üblich. Alles Weitere (ISBN, Auflage, DNB-Hinweis, Copyright) ist freiwillig, aber für Buchhandel, Bibliotheken und VLB faktisch unverzichtbar.
Maßgeblich ist, wer das Buch verantwortet. Bei einem Pseudonym genügt grundsätzlich der Name, unter dem das Werk erscheint (Verfasserangabe), wenn das Pseudonym eindeutig ist und der Name nicht irreführend ist. Wer anonym bleiben will, sollte zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen, der für den Inhalt gerichtlich gerüstet ist – z. B. einen eingetragenen Autorenservice. Gegen Abmahnungen hilft nur die ladungsfähige Anschrift, nicht die Anonymität im Impressum.
Nein. § 5 DDG, die Landespressegesetze und Art. 9 GPSR verlangen jeweils eine ladungsfähige bzw. zustellfähige Postanschrift. Ein Postfach, eine Packstation oder ein „impressum@“-Postfach gelten als nicht abmahnfähig, weil dort keine Zustellung möglich ist.
Ja. Eine c/o-Adresse mit täglicher Postannahme erfüllt die Anforderungen des Landespressegesetzes (Buchimpressum), des § 5 DDG (Website/Shop), der EU-GPSR (Herstellerangabe) und der VLB-Meldung. Wichtig ist, dass auf der Website zusätzlich eine eigene E-Mail-Adresse und – bei Kapitalgesellschaften – Register- und Vertretungsangaben stehen.
Nur wenn die GmbH der Anbieter ist. Impressumspflichtig ist der Betreiber der konkreten Website. Bei einer freiberuflichen Autorin ohne eigene Gesellschaft genügen Vor- und Nachname (bzw. Pseudonym + zustellfähige Adresse) und eine erreichbare E-Mail-Adresse; eine Telefonnummer ist freiwillig. Sobald Sie mit eigener GmbH, UG oder e.Kfm. veröffentlichen, kommen Rechtsform, Registergericht, Registernummer, Geschäftsführer und USt-IdNr. hinzu.
Je nach Angebot: Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV und – bei bezahlter Werbung – ein Verantwortlicher für kommerzielle Kommunikation nach § 22 MStV. Bei einem eigenen Shop kommen AGB, Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen hinzu, bei Verbraucherverträgen ein Hinweis zur Teilnahme an der EU-Streitschlichtung nach § 36 VSBG. Datenschutzerklärung und Cookie-Consent sind bei jedem Tracking Pflicht.
Es muss auf jeder Seite ohne Umweg erreichbar sein – üblicherweise als dauerhaft sichtbarer Eintrag im Footer oder in der Hauptnavigation. Verlinkte PDFs, PDFs aus Social-Media-Profilen und Links in E-Mail-Signaturen erfüllen die Anforderung nicht. Ebenfalls unzulässig: Schrift zu klein, heller Text auf hellem Grund, „Zum Wegscrollen“ oder das Impressum nur auf einer Unterseite ohne erkennbaren Link.
Der Stand des Impressums ist mit dem Buch verknüpft: Verlag, Drucker, Adresse und Kontaktangaben müssen in jeder Auflage korrekt sein. Wechseln Sie Ihre Adresse, müssen bestehende Auflagen bei Print nicht zwingend neu gedruckt werden – die Angaben im Buch gelten aber gegenüber dem Buchhandel als veraltet und können Rückfragen oder Abmahnungen auslösen. Ab der Neuauflage gilt die neue Adresse.
Solange das Angebot öffentlich erreichbar ist. Wird Ihre Website eingestellt, darf das Impressum mit verschwinden – für den Betrieb eines Archivs, Foren oder Marketplace-Profils mit aktiven Bewertungen bleibt es aber Pflicht. Im Buch bleibt die Angabe dauerhaft, solange das Werk im Umlauf ist.
Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben sind die häufigste Abmahnursache bei Autoren. Konsequenzen: Unterlassungsklage per einstweiliger Verfügung (100 € Streitwert), bis zu 50.000 € Bußgeld nach § 13 DDG, Entzug der/e Rechte im Verbraucherportal, Sperrung bei Amazon & Co. und im Werbenetzwerk. Ein günstiger c/o-Service rechnet sich im Vergleich zu einer einzigen Abmahnung.
→ Alle Fragen im großen FAQ · → Impressumspflicht nach Bundesland · → EU-GPSR für Bücher
Registriere dich bei Buchimpressum.de GmbH und übernehme die Vorlagen oben direkt in deine Buchdatei, ins KDP-/BoD-Backend und auf deine Website. Ab 59 € / Jahr, 30 Tage Geld-zurück.