Ratgeber · Vollständige Übersicht

Alle Pflichtangaben für Buch & Website

Welche Angaben in dein Buchimpressum und auf deine Autorenwebseite müssen – und welche freiwillig, aber sinnvoll sind. Mit Mustern, die du direkt kopieren kannst.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Bücher veröffentlicht, hat zwei völlig verschiedene Pflichten: Das Buchimpressum im gedruckten oder digitalen Werk und das Online-Impressum auf der eigenen Website. Beide brauchen eine ladungsfähige Anschrift – aber unterschiedliche Gesetze, unterschiedliche Zusatzangaben.

Diese Seite listet sämtliche Angaben auf, die in der Praxis eine Rolle spielen: Pflichtangaben nach den Landespressegesetzen und der Druckvertrags-Novelle, die Anforderungen des § 5 DDG für deine Autorenwebseite, die EU-GPSR für physische Bücher, den § 55 Abs. 2 MStV für journalistische Angebote sowie dutzende empfohlene Ergänzungen aus der Verlags- und Selfpublisher-Praxis.

Wer eine c/o-Adresse wie die von Buchimpressum.de GmbH nutzt, ersetzt damit die Privatadresse in beiden Pflichten – ohne dabei auf Name, Register, USt-IdNr. oder den Verantwortlichen nach MStV verzichten zu müssen.

BuchLandespressegesetz + DruckV
Website§ 5 DDG (ab 14.05.2024)
Print-ProduktArt. 9 EU-GPSR
Blog & News§ 55 Abs. 2 MStV
ShopAGB, Widerruf, § 36 VSBG
Hinweis: Diese Seite ist ein Ratgeber und keine Rechtsberatung. Landespressegesetze unterscheiden sich im Detail, das Landespresserecht kann zudem geändert werden. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Rechtsanwalt. Stand: 29.09.2026.

01 · Pflichtangaben im Buchimpressum

Grundlage ist § 2 Abs. 2 Druckvertragsgesetz (DruckV) in Verbindung mit dem jeweiligen Landespressegesetz, das die Regelungen als Landesrecht ausführt (z. B. § 8 LMedienG BW, Art. 7 BayPrG, § 7 PrG Berlin). Seit der Novelle 2021 ist der Erscheinungsort bei Selfpublisher-Büchern entfallen – alles Übrige nicht.

Nr. Angabe Rechtsgrundlage Praxis-Hinweis
1 Name des Verfassers / Verlegers § 2 Abs. 2 Nr. 1 DruckV i. V. m. dem jeweiligen Landespressegesetz (z. B. § 8 LPresseG BW) Bei Pseudonymen genügt die Verfasserangabe unter dem Pseudonym – es muss aber eindeutig sein. Für Abmahnungssicherheit ist zusätzlich eine ladungsfähige Anschrift nötig.
2 Ladungsfähige Anschrift des Verlegers § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2 DruckV; Art. 9 EU-GPSR Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach, keine Packstation. Beim Selbstverlag ist der Autor zugleich der Verleger und wird als solcher ausgewiesen.
3 Name und Anschrift der Druckerei bzw. des Druckdienstleisters § 2 Abs. 2 Nr. 1 DruckV (Print); § 8 LPresseG BW (Druckerzeugnisse) Pflicht für gedruckte Ausgaben. Bei Print-on-Demand (KDP, BoD, epubli, tredition) wird der BoD-Dienstleister genannt, zusätzlich der Druckort, falls verfügbar.
4 Erscheinungsort und Erscheinungsjahr § 2 Abs. 2 Nr. 3 DruckV – seit 2021 für Selfpublisher entfallen Rechtlich entfallen, praktisch weiterhin üblich und von Bibliotheken erwartet. Erscheinungsjahr gehört außerdem zur Pflichtangabe nach § 14 UrhG bei Veröffentlichung.
5 Herstellerangabe nach EU-GPSR Art. 9 Abs. 2, 11 und 19 EU-Verordnung 2023/988 – gültig seit 13.12.2024 Name/Handelsname oder Marke, EU-weite Postanschrift sowie eine elektronische Postanschrift (E-Mail) – direkt am Produkt, also auf der Impressumsseite. Zusätzlich im Online-Listing und im KDP-/BoD-Backend.
6 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer § 27a UStG (wenn vorhanden bzw. im ausländischen Lieferstaat verpflichtend) Plicht, sobald die eigene USt-IdNr. existiert oder ausländisches B2C-Verkaufen relevant ist. Fehlt sie, droht der Verlust des Reverse-Charge-Verfahrens.
7 Verlags- bzw. Herausgeberangaben Handels- bzw. presserechtliche Sorgfaltspflicht, bei GmbH-Ausgabe zusätzlich Firmierung mit Rechtsform Bei eigener GmbH: vollständige Firmierung inkl. Rechtsform, Registergericht und Registernummer im Impressum des Buches – verlangt auch von Buchhandel, VLB und Bibliotheken.
✔ Muss ins Buch
  • Verfasser-/Verlegername und ladungsfähige Anschrift
  • Druckerei bzw. BoD-Dienstleister (bei Print)
  • Hersteller-Adresse inkl. E-Mail nach Art. 9 EU-GPSR
  • USt-IdNr., sobald vorhanden
◦ Sollte ins Buch
  • ISBN / eBook-Kennung und Auflage
  • Erscheinungsjahr, Erscheinungsort (weiterhin üblich)
  • DNB-Erscheinungsvermerk, Copyright, Preisangabe
  • Vertriebs- und Kontaktmöglichkeit

02 · Pflichtangaben auf der Autorenwebseite (§ 5 DDG)

Seit dem 14. Mai 2024 löst das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das TMG ab. Für jede geschäftsmäßig betriebene Website – Blog, Portfolio, Autoren-Website, Newsletter-Archiv, Fanseite mit Shop – gilt § 5 DDG ohne Ausnahme für private wie geschäftliche Anbieter.

Nr. Angabe Rechtsgrundlage Praxis-Hinweis
1 Vor- und Nachname bzw. Name des Betreibers § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG Bei Einzelunternehmen der bürgerliche Name, nicht die Marke. Bei Pseudonym: Pseudonym + Name des rechtlich Verantwortlichen benennen.
2 Ladungsfähige Anschrift § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG Straßenanschrift mit Postannahme. c/o-Adresse ist zulässig, ein Postfach nicht – sonst ist das Impressum abmahnfähig und die Stelle nicht zustellbar.
3 E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG Funktional erreichbar, mit eigener Postfachadresse oder Alias – kein Webformular, das nur mit Captcha funktioniert.
4 Angemessene Kontaktmöglichkeit (E-Mail genügt) § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG; § 55 Abs. 1–2 MStV Pflicht ist eine zumutbare Kontaktmöglichkeit – eine E-Mail-Adresse genügt. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, aber als Kontaktmöglichkeit sinnvoll, gerade wenn Bücher ohne Shop verkauft werden.
5 Registergericht und Registernummer § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG Pflicht für alle im Register eingetragenen Rechtsträger: GmbH, UG, e.Kfm., SE, Genossenschaft. Bei Einzelunternehmen ohne Register entfällt die Angabe.
6 Rechtsform und vertretungsberechtigte Person § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 DDG i. V. m. GmbHG Bei GmbH/UG: Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen. Bei e.Kfm. die Inhaberangabe. Fehlt sie, ist das Impressum unvollständig.
7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) § 27a UStG Angabe, sobald vorhanden und vorhanden sein kann. Eine Wirtschaftsidentifikationsnummer ist keine Impressumsangabe und gehört nicht ins Impressum; sie wird für die steuerliche Zuordnung verwendet.
8 Verantwortliche Person nach § 55 Abs. 2 MStV § 18 Abs. 2 MStV (Telemedien), § 55 Abs. 2 MStV (journalistisch-redaktionelle Angebote) Nötig bei Blogs, News, Magazinen, journalistischen Podcast- und Videobeiträgen – mit Postanschrift, nicht nur Name. „Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 MStV: …“
§ 5 DDG
Anbieterkennzeichnung
Bundesweit einheitlich seit Mai 2024. Gilt für alle Telemedien und digitale Dienste, unabhängig vom Bundesland.
→ Gesetzestext lesen
§ 55 Abs. 2 MStV
Verantwortlicher für den Inhalt
Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten mit Postanschrift. Betrifft Autorenblogs, News, Magazine und journalistische Podcast-/Videoformate.
→ MStV (PDF)
§ 13 DDG
Ordnungswidrigkeiten
Fehlende, falsche oder unvollständige Anbieterkennzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit – Bußgeld bis 50.000 €, zusätzlich Unterlassungsklage und Reputationsschaden.
→ § 13 DDG

03 · Zusatzpflichten je nach Situation

Nicht jede Angabe braucht jeder. Diese sieben Fälle erzeugen zusätzliche Pflichten – über das Impressum hinaus.

📰
Journalistisch-redaktioneller Blog / Magazin
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 MStV mit Anschrift; bei geschäftlicher Werbung zusätzlich Verantwortlicher für kommerzielle Kommunikation nach § 22 MStV; bei Affiliate-Links Hinweis auf Provision.
🛒
Eigener Webshop mit Büchern
§ 5 DDG-Impressum, Datenschutzerklärung, AGB (§ 305 BGB), Widerrufsbelehrung, OS-Plattform-Hinweis, Preisangaben inkl. MwSt und Versandkosten, Bestell- und Widerrufsfunktion nach §§ 312g, 327 BGB.
💶
Verkauf an Verbraucher in der EU
Hinweis auf die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG; bei Lieferung ins EU-Ausland: Steuerpflichten, IOSS, Mindestbestellwerte.
📬
Newsletter & E-Mail-Marketing
Double-Opt-in nach § 7 UWG, dokumentierte Einwilligung nach Art. 7 DSGVO, Impressumsangabe in jeder E-Mail („Sie erhalten diese E-Mail, weil …“), Abmeldelink in jeder Nachricht.
📸
Social-Media-Profile als Verkaufs- oder Kontaktkanal
Auch in Instagram, Facebook, TikTok, Twitch & Co. gehört eine erreichbare Anbieterkennzeichnung ins Bio-Profil. Reine Kontaktdaten reichen bei kommerzieller Nutzung nicht.
🖼️
Verwendung fremder Bilder, Fonts, KI-Inhalte
Bildnachweise oder Creative-Commons-Angabe, Lizenznachweis bei Fonts (SIL Open Font License), Hinweis auf KI-generierte Texte/Bilder – urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich empfehlenswert.
🎓
Beruflich zugesicherte Qualifikation
Berufsbezeichnung, Qualifikationsnachweis und – bei berufsreglementierten Tätigkeiten – Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; irreführende Titel sind nach § 5 UWG strafbar.
🎲
Sonderangebote: Verlosung, Gewinnspiel, Bonus
Zusätzliche Entgelt- und Teilnahmebedingungen, Hinweis auf Ausschluss vom Widerrufsrecht bei Gratisverlosungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), Datenschutzhinweis zur Verlosungsteilnahme.

04 · Muster zum Kopieren

Zwei Vorlagen, die alle Pflichtangaben abdecken. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, c/o-Adresse und E-Mail aus deinem Buchimpressum.de GmbH-Kundenbereich übernehmen.

Muster A · Buchimpressum (Impressumsseite im Buch)
Buchimpressum – Vorlage
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie.

1. Auflage, [Jahr]
© [Jahr] [Vorname Nachname / Pseudonym], [Erscheinungsort]

Verlag & Herausgeber:
[Vorname Nachname]
c/o [Dienstleister]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Druck & Bindung: [z. B. Amazon KDP / BoD / tredition], [Druckort]
Auslieferung: [Vertriebswege]

ISBN 978-3-XXXXXX-XX-X
E-Book: ISBN 978-3-XXXXXX-XX-Y
Preis: [Ladenpreis] EUR inkl. MwSt., zzgl. Versand

Hersteller im Sinne der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988:
[Name / Marke], [EU-Postanschrift]
E-Mail: [E-Mail] · Telefon: [Telefon]

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf ohne schriftliche
Genehmigung reproduziert werden.

Lektorat: [Name] · Cover: [Name / Studio] · Satz: [Name]
Muster B · Online-Impressum (Autorenwebseite)
§ 5 DDG – Vorlage
Angaben gemäß § 5 DDG

[Vorname Nachname / Pseudonym]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Telefon: [Telefon]
E-Mail: [E-Mail]
Web: [Website]

[Bei Gesellschaft: Firma mit Rechtsform, z. B. „[Name] GmbH"]
Registergericht: [Amtsgericht]
Registernummer: [HRB 12345]
Vertreten durch: [Vor- und Nachname des/der Geschäftsführers/in]
USt-IdNr. gem. § 27a UStG: [DE123456789]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 MStV:
[Name], [Anschrift]
(nur bei journalistisch-redaktionellen Angeboten)

Verantwortlich für kommerzielle Kommunikation nach § 22 MStV:
[Name] (bei Affiliate-Links, Anzeigen, bezahlter Werbung)

Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Beide Muster erfüllen zusammen Buchimpressum, Online-Impressum und GPSR-Herstellerpflicht mit einer einzigen ladungsfähigen Anschrift – Details zum Landespresserecht → · Details zur GPSR →

05 · Optionale & empfohlene Angaben im Buch

Nicht gesetzlich verpflichtend, aber in Verlags-, Buchhandels- und Bibliothekspraxis Standard. Sie steigern Verkaufschancen, vermeiden Rückfragen und schaffen Klarheit.

🔢
ISBN, ISSN, DOI & eBook-Kennung
Keine gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für Buchhandel, Bibliotheken, VLB und alle E-Book-Plattformen. Vergabe über die MVB GmbH bzw. die DOI-Agentur.
📚
Reihe, Band & Auflage
Bandnummer und Reihentitel machen das Werk bibliografisch auffindbar. Auflageangabe (1. Auflage, 2., überarbeitete Auflage) ist beim Nachdruck ohne Jahr kollektiv urheberrechtlich geschützt.
🏛️
DNB-Erscheinungsvermerk
Der freiwillige Hinweis „Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie“ – Standard im Buchhandel, signalisiert Qualität.
💶
Preisangabe inkl. MwSt.
Bei festem Preis ist die preisbindungsrechtliche Kennzeichnung Pflicht: Ladenpreis und Preis inkl. MwSt. auf dem Buch. Die frühere Pflicht zur Preisangabe bei E-Books (§ 3 Abs. 3 BGB) wurde 2022 aufgehoben – für digitale Titel gilt sie nicht mehr.
🚚
Vertrieb & Lieferung
Wer Ihre Bücher ausliefert (Amazon KDP, BoD, epubli, tredition, Tolino Media, Thalia, eigene Homepage) und zu welchen Bedingungen – inkl. Druckauflage bei Verlagsauslieferung.
🖋️
Cover- & Satzcredits
Coverdesign, Satz, Lektorat, Korrektorat, Illustration und Coverfotos mit Namen – Pflicht bei Werknutzungsrechten, sonst bleibt die Nutzung ungeklärt (UrhG § 31).
🤝
Co-Autoren & Beiträge
Bei Anthologien, Reihen und Co-Autorenschaften: Mitwirkende benennen und Rechte an Text und Bild klarstellen – sonst drohen Ansprüche der Mitwirkenden.
🔐
Lizenz- & Nutzungsangaben
Creative-Commons-Lizenz (CC BY / CC BY-SA / CC BY-NC), Fotolizenzen (CC0, CC BY), Marken- und Firmennutzungsrechte, Nutzungsrechte für Übersetzungen.
🗑️
Umwelthinweise
Papierart und -menge, FSC-/PEFC-Siegel, Druckstandort („Printed in Germany“), Recycling-Hinweis – freiwillig, aber für Verkaufsargumente und Nachhaltigkeits-Vergleiche wichtig.
♿
Hinweise zur Barrierefreiheit & Inhaltswarnung
Verfügbarkeit barrierearmer Formate (E-Pub, Großdruck, Hörbuch), Alternativtexte. Warnhinweise wie „Achtung: Kleinteile“ sind bei Kinderbüchern und Spielzeug gesetzlich nötig (GPSR Art. 9 Abs. 3).
🔗
Zitierempfehlung & Kontakt
Empfohlene Zitierweise inkl. DOI, Kontakt-E-Mail für Presse, Korrekturmeldungen und Errata – professionell, kostenlos und häufig unterschätzt.

06 · Optionale & empfohlene Angaben auf der Website

Was über das Impressum hinaus für Vertrauen, Rechtssicherheit und Sichtbarkeit sorgt.

🧭
Impressum in jedem Unterseiten-Footer
Der Link muss auf jeder Seite ohne Umweg sichtbar sein – auch auf Landingpages, Portfolio-Seiten und geteilten Kampagnen-Links.
🧑‍💼
Über-mich & Vita
Berufsbiografie, Ausbildung und Mitgliedschaften schaffen Vertrauen – und sind bei beruflichen Werbeaussagen sogar nachweisbarpflichtig (§ 5 UWG).
📄
Datenschutzerklärung & Cookie-Consent
Nach Art. 13, 14 DSGVO. Wer Tracking, Analytics, Newsletter oder externe Fonts nutzt, braucht ein Consent-Banner und lokale Fonts ohne Drittanbieter-Call.
📰
Presse- & Kooperationsbereich
Pressemitteilungen, Rezensionsexemplare und Kooperationshinweise (z. B. bezahlte Links, Werbepartnerschaften) – macht Werbung für Dritte erkennbar.
♿
Barrierefreiheits-Erklärung
Nach dem European Accessibility Act (EAA, seit 28.06.2025) können Erklärungen und Kontaktmöglichkeiten verlangt werden – besonders bei E-Books und Verlagswebsites.
🤖
KI-Transparenz
Kein Gesetz, aber gute Praxis: Kennzeichnung KI-generierter Texte, Coverbilder oder Übersetzungen – verhindert Abmahnungen nach §§ 5, 5a UWG.
📬
Newsletter-Anmeldung mit Abmeldelink
Der Abmeldelink muss in jeder E-Mail funktionieren. Fehlt er, ist das eine klassische Abmahngrundlage nach UWG und TDDDG.
💬
Feedback- & Fehlermeldeseite
Kontaktmöglichkeit mit Eingangsbestätigung und Reaktionszeit – stärkt die Verbraucherinformation und wirkt im Streitfall entlastend.
🗂️
Inhaltsverzeichnis & Aktualisierungen
Ein sichtbares Inhaltsverzeichnis und ein Änderungsdatum bei Anleitungen sind kein Muss, aber Usability-Bonus und gute Praxis bei Rechts- und Fachtexten.
🧾
Transparenz zu Interessenkonflikten
Bei bezahlten Beiträgen, Affiliate-Links oder Bewertungen: Kennzeichnung der eigenen Motivation. Besonders relevant bei Buchrezensionen und Empfehlungslisten.

07 · Abhak-Checkliste für dein Buch & deine Website

Drucke die Liste oder geh sie Punkt für Punkt durch – sie ist in 10 Minuten erledigt und spart dir im Ernstfall eine Abmahnung.

Im Buch (Impressumsseite)
  • Verfasser-/Verlegername (echt oder Pseudonym, eindeutig)
  • Ladungsfähige Anschrift – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Druckerei / BoD-Dienstleister + Druckort bei Print
  • Herstellerangabe nach Art. 9 EU-GPSR inkl. E-Mail
  • Erscheinungsjahr und Auflage
  • Copyright mit korrekter Inhaberangabe
  • ISBN / eBook-Kennung beantragt
  • DNB-Erscheinungsvermerk ergänzt
  • Preisangabe inkl. MwSt. (Preisbindung beachten)
  • Lektorat, Cover, Satz und Bildrechte geregelt
Auf der Website
  • Name bzw. Firma inkl. Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift – kein Postfach
  • E-Mail erreichbar – Telefon freiwillig, aber sinnvoll
  • Registergericht und Registernummer (falls eingetragen)
  • Geschäftsführer bei GmbH / UG
  • USt-IdNr. oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV (bei Blog/News)
  • Datenschutzerklärung und Cookie-Consent aktiv
  • AGB + Widerrufsbelehrung (falls eigener Shop)
  • Hinweis zu § 36 VSBG und zu Affiliate-/Werbepartnerschaften

08 · Häufige Fragen zu Pflichtangaben

Welche Angaben sind im Buchimpressum wirklich Pflicht?

Pflicht sind Name und Anschrift des Verfassers bzw. Verlegers sowie – bei Printausgaben – Name und Anschrift des Druckers (Druckdienstleisters). Erscheinungsort und -jahr gelten nach der Novelle des Druckvertragsrechts (2021) bei Selfpublisher-Büchern nicht mehr zwingend, sind aber weiterhin üblich. Alles Weitere (ISBN, Auflage, DNB-Hinweis, Copyright) ist freiwillig, aber für Buchhandel, Bibliotheken und VLB faktisch unverzichtbar.

Muss der Name des Autors oder das Pseudonym im Impressum stehen?

Maßgeblich ist, wer das Buch verantwortet. Bei einem Pseudonym genügt grundsätzlich der Name, unter dem das Werk erscheint (Verfasserangabe), wenn das Pseudonym eindeutig ist und der Name nicht irreführend ist. Wer anonym bleiben will, sollte zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen, der für den Inhalt gerichtlich gerüstet ist – z. B. einen eingetragenen Autorenservice. Gegen Abmahnungen hilft nur die ladungsfähige Anschrift, nicht die Anonymität im Impressum.

Reicht eine Postfachadresse für Buch, Shop und Website?

Nein. § 5 DDG, die Landespressegesetze und Art. 9 GPSR verlangen jeweils eine ladungsfähige bzw. zustellfähige Postanschrift. Ein Postfach, eine Packstation oder ein „impressum@“-Postfach gelten als nicht abmahnfähig, weil dort keine Zustellung möglich ist.

Reicht eine c/o-Adresse für alle Angaben gleichzeitig?

Ja. Eine c/o-Adresse mit täglicher Postannahme erfüllt die Anforderungen des Landespressegesetzes (Buchimpressum), des § 5 DDG (Website/Shop), der EU-GPSR (Herstellerangabe) und der VLB-Meldung. Wichtig ist, dass auf der Website zusätzlich eine eigene E-Mail-Adresse und – bei Kapitalgesellschaften – Register- und Vertretungsangaben stehen.

Brauche ich für meine Autorenwebsite auch das Impressum einer GmbH?

Nur wenn die GmbH der Anbieter ist. Impressumspflichtig ist der Betreiber der konkreten Website. Bei einer freiberuflichen Autorin ohne eigene Gesellschaft genügen Vor- und Nachname (bzw. Pseudonym + zustellfähige Adresse) und eine erreichbare E-Mail-Adresse; eine Telefonnummer ist freiwillig. Sobald Sie mit eigener GmbH, UG oder e.Kfm. veröffentlichen, kommen Rechtsform, Registergericht, Registernummer, Geschäftsführer und USt-IdNr. hinzu.

Welche Zusatzangaben brauche ich auf meiner Website?

Je nach Angebot: Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV und – bei bezahlter Werbung – ein Verantwortlicher für kommerzielle Kommunikation nach § 22 MStV. Bei einem eigenen Shop kommen AGB, Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen hinzu, bei Verbraucherverträgen ein Hinweis zur Teilnahme an der EU-Streitschlichtung nach § 36 VSBG. Datenschutzerklärung und Cookie-Consent sind bei jedem Tracking Pflicht.

Wo muss das Impressum auf der Website stehen?

Es muss auf jeder Seite ohne Umweg erreichbar sein – üblicherweise als dauerhaft sichtbarer Eintrag im Footer oder in der Hauptnavigation. Verlinkte PDFs, PDFs aus Social-Media-Profilen und Links in E-Mail-Signaturen erfüllen die Anforderung nicht. Ebenfalls unzulässig: Schrift zu klein, heller Text auf hellem Grund, „Zum Wegscrollen“ oder das Impressum nur auf einer Unterseite ohne erkennbaren Link.

Muss das Impressum in jeder Auflage aktualisiert sein?

Der Stand des Impressums ist mit dem Buch verknüpft: Verlag, Drucker, Adresse und Kontaktangaben müssen in jeder Auflage korrekt sein. Wechseln Sie Ihre Adresse, müssen bestehende Auflagen bei Print nicht zwingend neu gedruckt werden – die Angaben im Buch gelten aber gegenüber dem Buchhandel als veraltet und können Rückfragen oder Abmahnungen auslösen. Ab der Neuauflage gilt die neue Adresse.

Wie lange muss das Impressum online bleiben?

Solange das Angebot öffentlich erreichbar ist. Wird Ihre Website eingestellt, darf das Impressum mit verschwinden – für den Betrieb eines Archivs, Foren oder Marketplace-Profils mit aktiven Bewertungen bleibt es aber Pflicht. Im Buch bleibt die Angabe dauerhaft, solange das Werk im Umlauf ist.

Was passiert, wenn eine Angabe fehlt?

Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben sind die häufigste Abmahnursache bei Autoren. Konsequenzen: Unterlassungsklage per einstweiliger Verfügung (100 € Streitwert), bis zu 50.000 € Bußgeld nach § 13 DDG, Entzug der/e Rechte im Verbraucherportal, Sperrung bei Amazon & Co. und im Werbenetzwerk. Ein günstiger c/o-Service rechnet sich im Vergleich zu einer einzigen Abmahnung.

→ Alle Fragen im großen FAQ  ·  → Impressumspflicht nach Bundesland  ·  → EU-GPSR für Bücher

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