Ratgeber · Autoren & Creator

Impressum für Autoren-Websites

Blog, Homepage, Buch-Shop, Newsletter: Was § 5 DDG verlangt, wo das Impressum hingehört und wie du dabei deine Privatadresse schützt.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Autorenwebsite ist ein geschäftsmäßig betriebener Dienst – auch dann, wenn sie privat aussieht, kostenlos ist und nur über Bücher finanziert wird. Seit dem 14. Mai 2024 gilt dafür bundesweit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) mit klaren Pflichtangaben in § 5.

Kurz: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail – und bei journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV. Fehlt das Impressum, drohen Unterlassungsklage, Bußgeld bis 50.000 € und bei Shops die Sperrung des Verkaufs.

Deine Privatadresse musst du dafür nicht veröffentlichen. Die c/o-Adresse von Buchimpressum.de GmbH ist in Niederkassel für Autorenwebseiten ebenso einsetzbar wie für das Buchimpressum – eine Anschrift für Website, Buch, Shop und Plattformprofile.

Basis§ 5 DDG (seit 14.05.2024)
Zusatz bei Blogs§ 55 Abs. 2 MStV
Bußgeldrahmenbis 50.000 €
PlatzierungFooter jeder Seite
Hinweis: Diese Seite ist ein Ratgeber und keine Rechtsberatung. Stand: 29.09.2026.

01 · Wann brauchst du ein Online-Impressum?

Maßgeblich ist nicht die Absicht, sondern das Angebot. Wer Bücher verkauft, Kooperationen annimmt, Newsletter verschickt oder Werbung einblendet, betreibt einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst.

✍️
Persönliche Website / Homepage
Ja – sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird, also auch dann, wenn sie kostenlos ist und über Werbung finanziert wird.
📝
Autorenblog mit Artikeln
Ja – plus Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV mit Anschrift, bei Bloggen ist das der Regelfall.
🛍️
Eigener Shop für Bücher
Ja – plus AGB, Widerrufsbelehrung, Verbraucherinformationen und Hinweis nach § 36 VSBG.
📬
Newsletter & E-Mail-Liste
Ja für das Versenden (Impressum in jeder Mail, Double-Opt-in). Die Anmeldeseite selbst braucht Kontaktmöglichkeit und Datenschutzhinweis.
🎙️
Podcast / Videokanal mit Website
Ja – journalistisch-redaktionelle Inhalte lösen § 55 Abs. 2 MStV aus.
💼
Reine Portfolio-Seite ohne Inhalte
Eher nein – sobald du Kontakt, Buchverkauf, Kooperationen oder Newsletter anbietest, ist es ein geschäftsmäßiger Dienst.

02 · Pflichtangaben nach § 5 DDG

Diese acht Angaben bilden das Mindestmaß. Alles Weitere ist situativ oder freiwillig.

Angabe Grundlage Hinweis
Vor- und Nachname (bzw. Pseudonym) § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG Bei einem Pseudonym zusätzlich die Person benennen, die dahintersteht – sonst ist die Angabe angreifbar.
Ladungsfähige Anschrift § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. c/o-Adresse ist erlaubt, ein Postfach nicht.
E-Mail-Adresse § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG Für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme erreichbar.
Angemessene Kontaktmöglichkeit (E-Mail genügt) § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG; § 55 Abs. 1–2 MStV Eine E-Mail-Adresse genügt gesetzlich. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Erreichbarkeit – gerade bei Autorenseiten, die Bücher verkaufen.
Registergericht & Registernummer § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG Nur bei eingetragenen Rechtsträgern (GmbH, UG, e.Kfm., SE).
Rechtsform & Geschäftsführung § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 DDG i. V. m. GmbHG Bei einer GmbH im Impressum deiner Website auch Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsführer nennen.
USt-IdNr. / Wirtschaftsidentifikationsnummer § 27a UStG / § 139c AO Angabe, sobald vorhanden – häufig verlangt von Marktplätzen und Buchhandel.
Verantwortliche Person (§ 55 Abs. 2 MStV) § 18 Abs. 2, § 55 Abs. 2 MStV Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten – mit Postanschrift, nicht nur Name.

03 · Wo und wie es stehen muss

Ein vorhandenes Impressum, das niemand findet, ist ein fehlendes Impressum. Diese Anforderungen sind erfahrungsgemäß die häufigsten Abmahngründe.

✔ Das erfüllt die Anforderung
  • Fester Eintrag im Footer jeder Seite, per Textlink („Impressum“)
  • Eigene Menüposition zusätzlich in der Hauptnavigation
  • Lesbare Schrift, guter Kontrast, nicht ausgeblendet
  • Auch auf Unterseiten ohne eigenes Layout (Landingpages)
  • Adresse und E-Mail in jeder Newsletter-E-Mail
✖ Das ist unzulässig
  • Nur auf einer Unterseite ohne erkennbaren Link
  • Impressum als PDF zum Download
  • „Zum Wegscrollen“ oder Schrift in Fußnotengröße
  • Versteckt hinter „Mehr“ oder in einem Overlay
  • Nur in der englischen Fassung der Seite
  • Fehlende oder veraltete Angaben nach einem Umzug

04 · Muster für deine Website

Kopieren, anpassen, als Seite „Impressum“ oder im Footer verlinken. Die c/o-Adresse bekommst du aus deinem Kundenbereich.

Muster
Online-Impressum für Autoren-Websites
Angaben gemäß § 5 DDG

[Vorname Nachname / Pseudonym]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Telefon: [Telefon]
E-Mail: [E-Mail]
Web: [Website]

Bei Gesellschaft: [Firma] GmbH, Registergericht: [Amtsgericht],
Registernummer: [HRB 12345], vertreten durch [Geschäftsführung]
USt-IdNr. gem. § 27a UStG: [DE123456789]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 MStV:
[Name], [Anschrift]

Hinweis zur Streitbeilegung:
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Kontakt: [E-Mail] · Impressum erstellt am [Datum]
Zeilen zu Verantwortlichem, Registerangaben und Streitbeilegung entfallen, wenn sie auf dich nicht zutreffen. Ein Impressum mit überflüssigen, falschen Angaben ist schlechter als ein schlankes.

05 · Datenschutz: Was Autorenwebsites am häufigsten übersehen

Das Impressum sagt, wer du bist. Die Datenschutzerklärung sagt, was du mit Besucherdaten machst – und das ist auf Autorenwebseiten der eigentliche Risikofaktor.

🍪
Cookie-Banner & Consent
Nicht-notwendige Cookies, Analytics und Newsletter-Formulare brauchen eine Einwilligung nach § 25 TDDDG und Art. 6/7 DSGVO – vor dem Setzen, mit Ablehnungsmöglichkeit und jederzeit widerrufbar.
📊
Google Analytics & Pixel
Zählen als Tracking. Entweder mit Consent laden oder server-side und cookiefrei konfigurieren – idealerweise mit regionaler Beschränkung (IP-Anonymisierung, EU-Endungen).
🔤
Webfonts & externe Medien
Google Fonts werden bei Abruf in den USA als Drittanbieter-Übermittlung gewertet. Lokale Fonts einbinden, YouTube und Vimeo lazy laden – mit Einwilligung.
📮
Newsletter & Kontaktformulare
Double-Opt-in mit dokumentierter Einwilligung, Hinweis auf Speicherdauer und Widerrufsrecht, Datenschutzhinweis direkt am Formular.
🖼️
Bilder, Reviews & Zitate
Bildrechte und Zitate (Pressezitate, Buchbesprechungen) brauchen eine Grundlage. Bei Presseberichten den Link auf die Originalquelle setzen.
👥
Social-Plugins & Sharere Buttons
Eingebettete Widgets von Facebook, X und Co. übertragen beim Laden Nutzerdaten. Datenschutzkonformer Ersatz: einfache Links mit eigenen Icons.

06 · WordPress, Baukasten & Shopsysteme

WordPress & CMS
  • Impressum als eigene Unterseite anlegen und im Menü verlinken
  • Plugin „Impressum“ oder Seiten-Plugin statt Theme-Text im Customizer
  • In jedes Theme bzw. Child-Theme prüfen, ob der Footer die Seite verlinkt
  • Beim Template-Wechsel (neues Theme) erneut kontrollieren
Baukasten & Shopsysteme
  • Wix, Squarespace, Jimdo: Unterseite anlegen und in Footer/Navigation setzen
  • Shopify, WooCommerce, Shopware: Impressum als eigene Richtlinie pflegen
  • Bei Marketplaces zusätzlich die Anbieterkennzeichnung im Verkäuferkonto
  • Datenschutz-Einstellungen der Plattform dokumentieren, nicht nur „Wir nutzen keine Cookies“

07 · FAQ zur Autorenwebsite

Brauche ich für eine kostenlose Autorenwebsite ein Impressum?

Sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird – also bei Werbung, Affiliate-Links, Buchverkauf, Sponsoring oder kostengünstigen Verweisen – ja. Maßgeblich ist § 5 DDG, und das gilt für gewerbliche wie private Anbieter gleichermaßen.

Wo muss das Impressum auf meiner Website stehen?

Auf jeder Seite ohne Umweg erreichbar – üblicherweise als sichtbarer Eintrag im Footer. Nicht ausreichend: nur auf einer Unterseite ohne erkennbaren Link, in einem versteckten Menü, als PDF oder in einem Bild.

Was ist mit WordPress, Webflow und Baukasten-Seiten?

Alle drei brauchen dasselbe: ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Impressum-Plugins liefern die Struktur, ersetzen aber nicht die Inhalte. In Baukasten-Systemen musst du die Angaben manuell in den Footer oder eine eigene Seite setzen.

Muss ich mein Impressum bei jedem Beitrag wiederholen?

Nein. Ein einziges, jederzeit erreichbares Impressum auf der Website genügt. Für Newsletter gelten eigene Regeln: dort muss die Kontaktmöglichkeit in jeder E-Mail stehen.

Brauche ich zusätzlich eine Datenschutzerklärung?

Ja – immer, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, also praktisch auf jeder Autorenwebsite mit Kontaktformular, Newsletter, Analytics, Kommentaren oder Cookies. Das Impressum ersetzt sie nicht.

Was ist mit Instagram, TikTok und YouTube?

Auch in den Profilen brauchst du eine Anbieterkennzeichnung, sobald du dort geschäftlich auftrittst – Buchverkauf, Kooperationen, Sponsoring oder Affiliate-Links genügen. Details findest du auf den Plattform-Seiten.

Kann ich die Privatadresse durch eine c/o-Adresse ersetzen?

Ja. § 5 DDG verlangt eine ladungsfähige Anschrift, keine Privatadresse. Entscheidend ist, dass dort tatsächlich Post angenommen wird – und dass die Angabe zu deinem Angebot passt (Autorenwebsite statt Spedition ist unauffällig).

Wie viel darf das Impressum kosten?

§ 5 DDG schreibt keine Höchstgrenze vor, aber ein auffällig niedriger oder ungewöhnlicher Preis ist ein Indiz für einen unlauteren Dienst. Ein realistisches Preisniveau ist Teil der Sorgfalt.

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Impressum für die Website – aus derselben Adresse wie das Buch

Mit Buchimpressum.de GmbH bekommst du eine ladungsfähige Anschrift in Niederkassel für Website, Buch, Shop, Newsletter-Fußzeile und Plattformprofile. Ab 59 € / Jahr, 30 Tage Geld-zurück.

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