Eine Autorenwebsite ist ein geschäftsmäßig betriebener Dienst – auch dann, wenn sie privat aussieht, kostenlos ist und nur über Bücher finanziert wird. Seit dem 14. Mai 2024 gilt dafür bundesweit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) mit klaren Pflichtangaben in § 5.
Kurz: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail – und bei journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 MStV. Fehlt das Impressum, drohen Unterlassungsklage, Bußgeld bis 50.000 € und bei Shops die Sperrung des Verkaufs.
Deine Privatadresse musst du dafür nicht veröffentlichen. Die c/o-Adresse von Buchimpressum.de GmbH ist in Niederkassel für Autorenwebseiten ebenso einsetzbar wie für das Buchimpressum – eine Anschrift für Website, Buch, Shop und Plattformprofile.
Maßgeblich ist nicht die Absicht, sondern das Angebot. Wer Bücher verkauft, Kooperationen annimmt, Newsletter verschickt oder Werbung einblendet, betreibt einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst.
Diese acht Angaben bilden das Mindestmaß. Alles Weitere ist situativ oder freiwillig.
| Angabe | Grundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname (bzw. Pseudonym) | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Bei einem Pseudonym zusätzlich die Person benennen, die dahintersteht – sonst ist die Angabe angreifbar. |
| Ladungsfähige Anschrift | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. c/o-Adresse ist erlaubt, ein Postfach nicht. |
| E-Mail-Adresse | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme erreichbar. |
| Angemessene Kontaktmöglichkeit (E-Mail genügt) | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG; § 55 Abs. 1–2 MStV | Eine E-Mail-Adresse genügt gesetzlich. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Erreichbarkeit – gerade bei Autorenseiten, die Bücher verkaufen. |
| Registergericht & Registernummer | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG | Nur bei eingetragenen Rechtsträgern (GmbH, UG, e.Kfm., SE). |
| Rechtsform & Geschäftsführung | § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 DDG i. V. m. GmbHG | Bei einer GmbH im Impressum deiner Website auch Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsführer nennen. |
| USt-IdNr. / Wirtschaftsidentifikationsnummer | § 27a UStG / § 139c AO | Angabe, sobald vorhanden – häufig verlangt von Marktplätzen und Buchhandel. |
| Verantwortliche Person (§ 55 Abs. 2 MStV) | § 18 Abs. 2, § 55 Abs. 2 MStV | Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten – mit Postanschrift, nicht nur Name. |
Ein vorhandenes Impressum, das niemand findet, ist ein fehlendes Impressum. Diese Anforderungen sind erfahrungsgemäß die häufigsten Abmahngründe.
Kopieren, anpassen, als Seite „Impressum“ oder im Footer verlinken. Die c/o-Adresse bekommst du aus deinem Kundenbereich.
Angaben gemäß § 5 DDG [Vorname Nachname / Pseudonym] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Telefon: [Telefon] E-Mail: [E-Mail] Web: [Website] Bei Gesellschaft: [Firma] GmbH, Registergericht: [Amtsgericht], Registernummer: [HRB 12345], vertreten durch [Geschäftsführung] USt-IdNr. gem. § 27a UStG: [DE123456789] Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 MStV: [Name], [Anschrift] Hinweis zur Streitbeilegung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kontakt: [E-Mail] · Impressum erstellt am [Datum]
Das Impressum sagt, wer du bist. Die Datenschutzerklärung sagt, was du mit Besucherdaten machst – und das ist auf Autorenwebseiten der eigentliche Risikofaktor.
Sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird – also bei Werbung, Affiliate-Links, Buchverkauf, Sponsoring oder kostengünstigen Verweisen – ja. Maßgeblich ist § 5 DDG, und das gilt für gewerbliche wie private Anbieter gleichermaßen.
Auf jeder Seite ohne Umweg erreichbar – üblicherweise als sichtbarer Eintrag im Footer. Nicht ausreichend: nur auf einer Unterseite ohne erkennbaren Link, in einem versteckten Menü, als PDF oder in einem Bild.
Alle drei brauchen dasselbe: ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Impressum-Plugins liefern die Struktur, ersetzen aber nicht die Inhalte. In Baukasten-Systemen musst du die Angaben manuell in den Footer oder eine eigene Seite setzen.
Nein. Ein einziges, jederzeit erreichbares Impressum auf der Website genügt. Für Newsletter gelten eigene Regeln: dort muss die Kontaktmöglichkeit in jeder E-Mail stehen.
Ja – immer, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, also praktisch auf jeder Autorenwebsite mit Kontaktformular, Newsletter, Analytics, Kommentaren oder Cookies. Das Impressum ersetzt sie nicht.
Auch in den Profilen brauchst du eine Anbieterkennzeichnung, sobald du dort geschäftlich auftrittst – Buchverkauf, Kooperationen, Sponsoring oder Affiliate-Links genügen. Details findest du auf den Plattform-Seiten.
Ja. § 5 DDG verlangt eine ladungsfähige Anschrift, keine Privatadresse. Entscheidend ist, dass dort tatsächlich Post angenommen wird – und dass die Angabe zu deinem Angebot passt (Autorenwebsite statt Spedition ist unauffällig).
§ 5 DDG schreibt keine Höchstgrenze vor, aber ein auffällig niedriger oder ungewöhnlicher Preis ist ein Indiz für einen unlauteren Dienst. Ein realistisches Preisniveau ist Teil der Sorgfalt.
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