Zwölf bis dreizehn Prüfpunkte je nach Eingabe: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, Verantwortlicher, Registerangaben, GPSR-Herstellerangabe, ISBN, Erscheinungsjahr und Copyright, Drucker, Datenschutzhinweis, Privatadresse und Impressums-Link. Die Prüfung ist eine Plausibilitätskontrolle nach Textmerkmalen, keine amtliche Bewertung.
Nein. Die Eingabe wird nur für diese eine Prüfung auf dem Server ausgewertet, nicht gespeichert und nicht an Dritte übertragen. Nach dem Neuladen der Seite ist der Text weg.
Sie ist nicht optional. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt eine Angabe, über die du elektronisch kontaktiert werden kann. Eine Telefonnummer ist es nicht – für die genügt die E-Mail-Adresse.
Dass an der angegebenen Anschrift tatsächlich Post angenommen wird. Straße, Hausnummer und PLZ/Ort sind das Mindeste, damit ein Zusteller das Gebäude erreicht. Postfach und Packstation sind keine ladungsfähigen Anschriften.
Nein. Die Prüfung arbeitet mit Textmustern und kann nicht erkennen, ob eine Adresse tatsächlich Post annimmt oder ob eine Angabe im Einzelfall genügt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber beim Abhaken der typischen Fehler.
Wenn dein Impressum vollständig ist, bleibt die zweite Frage: Soll deine Privatadresse dauerhaft in jedem Exemplar stehen? Eine ladungsfähige c/o-Adresse löst das für alle Titel, Plattformen und Websites.