| Prüfpunkt | Warum wichtig? |
|---|---|
| Deutsche c/o-Adresse bei § 24 Abs. 2 und 3 MedienG | Ist eine ausländische Empfangsanschrift ausreichend? |
| Deutsche c/o-Adresse bei § 5 ECG | Abgrenzung zwischen Empfangsanschrift und tatsächlichem Niederlassungsort |
| Zustellungsvollmacht | Welche österreichischen Behörden- und Gerichtszustellungen kann BuchImpressum.de wirksam entgegennehmen? |
| GPSR | Welche Tätigkeiten darf BuchImpressum.de als reiner Adress- und Postservice übernehmen? |
Das österreichische Unternehmensserviceportal nennt für Verstöße gegen die Impressumspflicht nach § 24 MedienG und die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro.
Der Post- und Impressumservice kann auch für österreichische Kunden interessant sein, sofern die zulässigen Verwendungszwecke klar abgegrenzt werden. Die Positionierung sollte lauten: „Impressums- und Postservice für österreichische Autorinnen und Autoren" – nicht „Deutsches Pflichtimpressum für österreichische Bücher". Das wäre rechtlich zu weitgehend.