Schweiz · Buch-Impressum

Das Buch-Impressum: warum es auch Schweizer Bücher trifft

Ein Buch ist ein Druckwerk. Wer es in Deutschland drucken lässt oder dort verkauft, kommt an Verleger, Drucker und Verfasser nicht vorbei.

Kurz gesagt

Die Impressumspflicht für Bücher steht nicht im Digitale-Dienste-Gesetz, sondern im Presse- und Medienrecht der Bundesländer. Die Formel ist fast überall dieselbe: Auf jedem Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers stehen – bei Selbstverlag tritt der Verfasser an die Stelle des Verlegers.

Entscheidend ist der Anknüpfungspunkt «im Geltungsbereich erscheinendes Druckwerk». Wer über BoD, epubli, tredition oder KDP druckt, druckt in Deutschland – das Buch erscheint dort. Und wer es in Deutschland verkauft, kommt an derselben Erwartung ohnehin nicht vorbei, weil Buchhandel, VLB und Plattformen die Angaben prüfen.

Für Schweizer Selfpublisher heisst das: Das Buch-Impressum ist der zweite Pflichtenkreis neben der Website. Er hat eigene Rollen, eigene Regeln und ein eigenes Muster – und er wird bei einer Neuauflage oder einem Druckereiwechsel schnell veraltet.

01 · Fünf Rollen – und welche davon du selbst ausfüllst

Der häufigste Denkfehler: «Ich bin doch Selfpublisher, ich habe keinen Verleger.» Rechtlich hast du einen – nämlich dich selbst. Das entscheidet, welche Zeile ins Buch kommt.

RolleWer ist das?Was gehört hin?
Verfasser Du Name und – je nach Land – Anschrift. Bei Selbstverlag tritt der Verfasser an die Stelle des Verlegers, in einigen Ländern zusätzlich.
Verleger Du oder dein Imprint Name oder Firma und Anschrift. Ein Phantasie-Verlagsname allein genügt nicht – es braucht eine erreichbare Anschrift dahinter.
Drucker BoD, epubli, KDP-Druckerei Name und Anschrift der Druckerei. Bei Print-on-Demand steht sie im Buch – und ist damit auch die Angabe, die ins Impressum gehört.
Erscheinungsjahr Du Je nach Land Pflicht, in anderen Ländern freiwillig. Die Angabe kostet nichts und wird von Buchhandel und Bibliotheken erwartet.
ISBN MVB / Nationalbibliothek Keine gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für VLB, Buchhandel und die meisten Plattformen. Die ISBN führt die Verlagsanschrift mit.
Pseudonym? Dann erst recht. Der Verlagsname darf ein Pseudonym sein, die Anschrift dahinter nicht. Wie das zusammengeht, steht unter → Pseudonym und Impressum.

02 · Die Länder im Vergleich – Details, die sich unterscheiden

Die Grundformel ist bundesweit ähnlich, die Feinheiten nicht. Für die Praxis genügt eine Angabe, die alle Varianten abdeckt: Verleger, Drucker, Verfasser und Erscheinungsjahr.

BundeslandNormWas verlangt wird
Baden-Württemberg § 8 LMedienG BW Name oder Firma und Anschrift von Drucker und Verleger; bei Selbstverlag der Verfasser. Erscheinungsort und -jahr sind seit 2021 freiwillig.
Bayern Art. 7 BayPrG Name oder Firma und Anschrift von Verleger und Drucker; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber. Erscheinungsjahr üblich.
Nordrhein-Westfalen § 8 PresseG NRW Name oder Firma und Anschrift von Drucker und Verleger; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber.
Berlin § 8 BlnPrG Name oder Firma und Anschrift des Verlegers und des Druckers. Für periodische Druckwerke zusätzlich verantwortlicher Redakteur.
Hamburg § 8 PresseG HH Name oder Firma und Anschrift von Verleger und Drucker; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber.
Österreich (Vergleich) § 25 MedienG Offenlegung von Medieninhaber, Hersteller und Verlagsort – deutlich weitergehend als die deutschen Landesgesetze.

Die Aufzählung ist exemplarisch, nicht abschliessend. Massgeblich ist das Recht des Landes, in dem gedruckt oder verbreitet wird – bei Print-on-Demand also das Land der Druckerei. Eine vollständige Übersicht aller 16 Länder bietet Impressumspflicht nach Bundesland →

03 · Vier Konstellationen aus der Praxis

Ob die Pressegesetze greifen, hängt nicht an deinem Wohnsitz, sondern daran, wo das Buch entsteht und verkauft wird.

KonstellationBefundStatusFolge
Print über BoD, epubli oder KDP Druck in Deutschland Pflicht Der Wortlaut der Landespressegesetze ist erfüllt («im Geltungsbereich erscheinendes Druckwerk»). Verleger, Drucker und Verfasser gehören ins Buch.
Print in der Schweiz gedruckt, nach DE importiert Druck ausserhalb, Vertrieb innerhalb prüfen Nicht ohne Weiteres vom Wortlaut erfasst. VLB, Buchhandel und Plattformen verlangen die Angaben dennoch – und ein sauberes Impressum kostet nichts.
E-Book ohne Printausgabe Kein Druckwerk prüfen Das Presserecht greift nicht. Dafür gilt § 5 DDG für die Produktseite und die Autorenseite – mit vollständiger Anbieterkennzeichnung.
Hörbuch über eine Plattform Kein Druckwerk entspannt Impressumspflicht trifft die Plattform; für die eigene Website gilt § 5 DDG. Produktsicherheit ist bei rein digitalen Inhalten in der Regel nicht einschlägig.

Wichtig: Ein vollständiges Buch-Impressum schadet in keiner Konstellation – ein fehlendes sehr wohl. Wer die vier Zeilen immer setzt, muss die Abgrenzung nicht jedes Mal neu führen.

04 · Muster: Buch-Impressum für eine Schweizer Ausgabe

Das Muster kombiniert die presse-rechtlichen Angaben mit der Herstellerzeile nach der Produktsicherheitsverordnung. Beide gehören auf dieselbe Seite – aber in getrennte Blöcke.

MUSTER Impressumsseite – Print und E-Book
Für Printausgaben mit EU-verantwortlicher Person. Reine E-Books lassen den Drucker-Block weg, behalten aber Verleger, Verfasser und Jahr.
Impressum

Verlag & Herausgeber:
[Vorname Nachname] / [Imprint-Name]
c/o [Anschriftendienst]
[Strasse Hausnummer]
[PLZ Ort], Deutschland
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

Verfasser: [Vorname Nachname]

Druck und Bindung: [Druckerei], [Druckort]

1. Auflage [Jahr]
Print-ISBN: 978-3-XXXXXX-XX-X
E-Book-ISBN: 978-3-XXXXXX-XX-X

Verantwortliche Person für die EU-Produktsicherheit
(gemäss Art. 11 VO (EU) 2023/988):
[Name], [EU-Anschrift], [E-Mail]

© [Jahr] [Vorname Nachname]. Alle Rechte vorbehalten.

Wo die einzelnen Zeilen herkommen, Feld für Feld: Alle Pflichtangaben → und EU-GPSR für Bücher →

05 · VLB, ISBN und die Frage nach der Adresse

Der Buchhandel arbeitet mit Stammdaten. Wer dort als Verleger geführt wird, braucht eine Anschrift, unter der Bestellungen, Reklamationen und Remissionen ankommen.

✔ Was die Meldung praktisch verlangt
  • Eine Verlagsanschrift, die erreichbar ist und bleibt
  • Eine E-Mail-Adresse für Bestellungen und Rückfragen
  • Konsistenz zwischen VLB, Buch und Website
  • Eine Auslieferung, die Lieferungen und Retouren abwickelt
✖ Was regelmässig schiefgeht
  • Die Privatadresse steht im VLB und wird öffentlich
  • Nach einem Umzug zeigt das VLB auf eine alte Adresse
  • Buch und Website nennen unterschiedliche Verleger
  • Die Adresse ist eine Schweizer Wohnadresse ohne Postannahme

Eine Verlagsanschrift, die Buch und Website teilen

Wenn Verleger, Drucker und Verfasser konsistent sind, prüft niemand mehr nach. Eine c/o-Adresse in Deutschland hält die Privatadresse aus Buch, VLB und Impressum heraus.