Die Impressumspflicht für Bücher steht nicht im Digitale-Dienste-Gesetz, sondern im Presse- und Medienrecht der Bundesländer. Die Formel ist fast überall dieselbe: Auf jedem Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers stehen – bei Selbstverlag tritt der Verfasser an die Stelle des Verlegers.
Entscheidend ist der Anknüpfungspunkt «im Geltungsbereich erscheinendes Druckwerk». Wer über BoD, epubli, tredition oder KDP druckt, druckt in Deutschland – das Buch erscheint dort. Und wer es in Deutschland verkauft, kommt an derselben Erwartung ohnehin nicht vorbei, weil Buchhandel, VLB und Plattformen die Angaben prüfen.
Für Schweizer Selfpublisher heisst das: Das Buch-Impressum ist der zweite Pflichtenkreis neben der Website. Er hat eigene Rollen, eigene Regeln und ein eigenes Muster – und er wird bei einer Neuauflage oder einem Druckereiwechsel schnell veraltet.
Der häufigste Denkfehler: «Ich bin doch Selfpublisher, ich habe keinen Verleger.» Rechtlich hast du einen – nämlich dich selbst. Das entscheidet, welche Zeile ins Buch kommt.
| Rolle | Wer ist das? | Was gehört hin? |
|---|---|---|
| Verfasser | Du | Name und – je nach Land – Anschrift. Bei Selbstverlag tritt der Verfasser an die Stelle des Verlegers, in einigen Ländern zusätzlich. |
| Verleger | Du oder dein Imprint | Name oder Firma und Anschrift. Ein Phantasie-Verlagsname allein genügt nicht – es braucht eine erreichbare Anschrift dahinter. |
| Drucker | BoD, epubli, KDP-Druckerei | Name und Anschrift der Druckerei. Bei Print-on-Demand steht sie im Buch – und ist damit auch die Angabe, die ins Impressum gehört. |
| Erscheinungsjahr | Du | Je nach Land Pflicht, in anderen Ländern freiwillig. Die Angabe kostet nichts und wird von Buchhandel und Bibliotheken erwartet. |
| ISBN | MVB / Nationalbibliothek | Keine gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für VLB, Buchhandel und die meisten Plattformen. Die ISBN führt die Verlagsanschrift mit. |
Die Grundformel ist bundesweit ähnlich, die Feinheiten nicht. Für die Praxis genügt eine Angabe, die alle Varianten abdeckt: Verleger, Drucker, Verfasser und Erscheinungsjahr.
| Bundesland | Norm | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 8 LMedienG BW | Name oder Firma und Anschrift von Drucker und Verleger; bei Selbstverlag der Verfasser. Erscheinungsort und -jahr sind seit 2021 freiwillig. |
| Bayern | Art. 7 BayPrG | Name oder Firma und Anschrift von Verleger und Drucker; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber. Erscheinungsjahr üblich. |
| Nordrhein-Westfalen | § 8 PresseG NRW | Name oder Firma und Anschrift von Drucker und Verleger; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber. |
| Berlin | § 8 BlnPrG | Name oder Firma und Anschrift des Verlegers und des Druckers. Für periodische Druckwerke zusätzlich verantwortlicher Redakteur. |
| Hamburg | § 8 PresseG HH | Name oder Firma und Anschrift von Verleger und Drucker; bei Selbstverlag Verfasser oder Herausgeber. |
| Österreich (Vergleich) | § 25 MedienG | Offenlegung von Medieninhaber, Hersteller und Verlagsort – deutlich weitergehend als die deutschen Landesgesetze. |
Die Aufzählung ist exemplarisch, nicht abschliessend. Massgeblich ist das Recht des Landes, in dem gedruckt oder verbreitet wird – bei Print-on-Demand also das Land der Druckerei. Eine vollständige Übersicht aller 16 Länder bietet Impressumspflicht nach Bundesland →
Ob die Pressegesetze greifen, hängt nicht an deinem Wohnsitz, sondern daran, wo das Buch entsteht und verkauft wird.
| Konstellation | Befund | Status | Folge |
|---|---|---|---|
| Print über BoD, epubli oder KDP | Druck in Deutschland | Pflicht | Der Wortlaut der Landespressegesetze ist erfüllt («im Geltungsbereich erscheinendes Druckwerk»). Verleger, Drucker und Verfasser gehören ins Buch. |
| Print in der Schweiz gedruckt, nach DE importiert | Druck ausserhalb, Vertrieb innerhalb | prüfen | Nicht ohne Weiteres vom Wortlaut erfasst. VLB, Buchhandel und Plattformen verlangen die Angaben dennoch – und ein sauberes Impressum kostet nichts. |
| E-Book ohne Printausgabe | Kein Druckwerk | prüfen | Das Presserecht greift nicht. Dafür gilt § 5 DDG für die Produktseite und die Autorenseite – mit vollständiger Anbieterkennzeichnung. |
| Hörbuch über eine Plattform | Kein Druckwerk | entspannt | Impressumspflicht trifft die Plattform; für die eigene Website gilt § 5 DDG. Produktsicherheit ist bei rein digitalen Inhalten in der Regel nicht einschlägig. |
Wichtig: Ein vollständiges Buch-Impressum schadet in keiner Konstellation – ein fehlendes sehr wohl. Wer die vier Zeilen immer setzt, muss die Abgrenzung nicht jedes Mal neu führen.
Das Muster kombiniert die presse-rechtlichen Angaben mit der Herstellerzeile nach der Produktsicherheitsverordnung. Beide gehören auf dieselbe Seite – aber in getrennte Blöcke.
Impressum Verlag & Herausgeber: [Vorname Nachname] / [Imprint-Name] c/o [Anschriftendienst] [Strasse Hausnummer] [PLZ Ort], Deutschland E-Mail: [E-Mail-Adresse] Verfasser: [Vorname Nachname] Druck und Bindung: [Druckerei], [Druckort] 1. Auflage [Jahr] Print-ISBN: 978-3-XXXXXX-XX-X E-Book-ISBN: 978-3-XXXXXX-XX-X Verantwortliche Person für die EU-Produktsicherheit (gemäss Art. 11 VO (EU) 2023/988): [Name], [EU-Anschrift], [E-Mail] © [Jahr] [Vorname Nachname]. Alle Rechte vorbehalten.
Wo die einzelnen Zeilen herkommen, Feld für Feld: Alle Pflichtangaben → und EU-GPSR für Bücher →
Der Buchhandel arbeitet mit Stammdaten. Wer dort als Verleger geführt wird, braucht eine Anschrift, unter der Bestellungen, Reklamationen und Remissionen ankommen.
Wenn Verleger, Drucker und Verfasser konsistent sind, prüft niemand mehr nach. Eine c/o-Adresse in Deutschland hält die Privatadresse aus Buch, VLB und Impressum heraus.