Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt in § 3 das Herkunftslandprinzip: Wer in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat niedergelassen ist, unterliegt im Wesentlichen den Regeln seines Sitzstaates. Die Schweiz ist weder Mitgliedstaat noch EWR-Staat.
Für Anbieter aus Drittstaaten gilt deshalb das Marktortprinzip: Wer seine Leistung in Deutschland anbietet, muss die deutsche Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG erfüllen. Es gibt keine «Schweizer Ausnahme» und keine Übergangsregel.
Das ist der erste und wichtigste Grund, warum auch Schweizer Autorinnen und Autoren ein deutsches Impressum brauchen – unabhängig davon, ob sie eine Firma haben, ob sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind oder ob ihre Website auf einem Schweizer Server liegt.
Die Unterscheidung ist technisch, aber sie entscheidet alles. Deshalb hier in drei Zeilen:
| Sitz des Anbieters | Anwendbares Recht | Folge für das Impressum |
|---|---|---|
| Deutschland | § 5 DDG | Deutsche Anbieterkennzeichnung vollständig. |
| Anderer EU-/EWR-Staat | Herkunftsland | Es gilt das Impressumsrecht des Sitzstaates – Deutschland darf keine strengeren Anforderungen stellen (§ 3 Abs. 2 DDG). |
| Schweiz (Drittstaat) | Marktort | Das Herkunftslandprinzip greift nicht. Wer sich an den deutschen Markt richtet, muss § 5 DDG erfüllen – vollständig. |
Niemand muss eine Erklärung unterschreiben. Die Rechtsprechung arbeitet mit Indizien – und bei Büchern ist die Lage meist eindeutig, weil der Vertriebsweg sie vorgibt.
| Indiz | Gewicht | Wirkung |
|---|---|---|
| Preise in Euro | stark | Wer in Euro auszeichnet, adressiert den Euro-Raum. Für Schweizer Anbieter ist das das deutlichste Signal. |
| Versand nach Deutschland | stark | Eine Versandoption «Deutschland» mit Preisen und Lieferzeiten ist eine gezielte Ausrichtung. |
| Deutschsprachige Inhalte | mittel | Deutsch allein genügt nicht – die Sprache wird auch in der Schweiz, in Österreich und in Südtirol gesprochen. |
| Deutsche Domain oder Länderkennung | stark | Eine .de-Domain ist ein klares Indiz, ebenso die Länderauswahl im Shop. |
| Amazon.de statt Amazon.ch | stark | Wer über amazon.de listet, verkauft auf dem deutschen Marktplatz – mit deutscher Rechnung und deutscher Rücksendeadresse. |
| Deutsche Rechnungsadresse oder Bankverbindung | mittel | Ein deutsches Konto oder eine deutsche Rechnungsstellung verstärkt die Marktausrichtung. |
Für Selfpublisher ist der häufigste Fall der einfachste: Das Buch liegt bei Amazon.de, Thalia oder im VLB – und die eigene Autorenseite verlinkt dorthin. Damit ist der deutsche Markt der Zielmarkt, auch wenn die Autorin in Winterthur sitzt.
Die dritte Spalte zeigt, ob die Schweizer Pflichtangaben die deutsche Anforderung bereits abdecken. «Nein» bedeutet nicht «verboten», sondern «fehlt».
| Angabe | Was genau verlangt wird | Schweiz deckt ab? |
|---|---|---|
| Name und Anschrift | Vor- und Nachname bzw. Firma, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht. | teilweise |
| Rechtsform | Bei juristischen Personen: AG, GmbH, Genossenschaft, Verein – so, wie im Handelsregister eingetragen. | nein |
| Vertretungsberechtigte Person | Geschäftsführung oder Vorstand mit Vor- und Nachnamen. | nein |
| Handelsregister und Registernummer | Registergericht bzw. Registeramt und die konkrete Nummer. Bei Schweizer Firmen: der Eintrag im Handelsregister des Sitzkantons. | nein |
| E-Mail-Adresse | Zwingend, dazu eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation (Telefon oder Kontaktformular als Ergänzung). | ja |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Nach § 27a UStG, sofern vorhanden. Bei Schweizer Autorinnen und Autoren häufig nicht vorhanden – dann entfällt die Angabe. | teilweise |
| Aufsichtsbehörde | Nur bei zulassungs- oder aufsichtspflichtigen Tätigkeiten. Für den Buchverkauf regelmässig ohne Bedeutung. | nein |
| Berufsrechtliche Angaben | Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen – nur bei reglementierten Berufen. | nein |
Das Muster geht von einer Einzelperson ohne deutsche Niederlassung aus, die über eine c/o-Anschrift erreichbar ist. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen.
Angaben gemäss § 5 DDG [Vorname Nachname] (bei Firma: Firma inkl. Rechtsform) c/o [Anschriftendienst] [Strasse Hausnummer] [PLZ] [Ort] Deutschland Vertreten durch: [Vorname Nachname] Handelsregister: [Registeramt / Amtsgericht], [Nummer] Umsatzsteuer-ID: [USt-IdNr., falls vorhanden] Kontakt: Telefon: [Telefonnummer] E-Mail: [E-Mail-Adresse] Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: [Vorname Nachname], [Anschrift wie oben] Hinweis: Dieses Impressum gilt für die Website [Domain] einschliesslich aller Unterseiten.
Der entscheidende Punkt ist die Anschrift: c/o [Anschriftendienst] mit einer Adresse in Deutschland, an der Post tatsächlich entgegengenommen wird.
Warum ein Postfach nicht genügt, steht unter c/o-Adresse und Ladungsfähigkeit →
Alle fünf sind vermeidbar – und alle fünf sind regelmässig Gegenstand von Abmahnungen.
Zwischen einem Schweizer Impressum und einem, das auch in Deutschland besteht, liegen Rechtsform, vertretungsberechtigte Person und eine erreichbare Anschrift. Der Rest bleibt gleich.