Schweiz · Deutsches Impressum

§ 5 DDG: Warum deutsches Recht auf deiner Seite gilt

Das Herkunftslandprinzip schützt EU-Anbieter. Die Schweiz ist Drittstaat – und damit endet der Schutz genau dort, wo der deutsche Markt beginnt.

Kurz gesagt

Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt in § 3 das Herkunftslandprinzip: Wer in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat niedergelassen ist, unterliegt im Wesentlichen den Regeln seines Sitzstaates. Die Schweiz ist weder Mitgliedstaat noch EWR-Staat.

Für Anbieter aus Drittstaaten gilt deshalb das Marktortprinzip: Wer seine Leistung in Deutschland anbietet, muss die deutsche Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG erfüllen. Es gibt keine «Schweizer Ausnahme» und keine Übergangsregel.

Das ist der erste und wichtigste Grund, warum auch Schweizer Autorinnen und Autoren ein deutsches Impressum brauchen – unabhängig davon, ob sie eine Firma haben, ob sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind oder ob ihre Website auf einem Schweizer Server liegt.

01 · Herkunftslandprinzip – und warum es dich nicht schützt

Die Unterscheidung ist technisch, aber sie entscheidet alles. Deshalb hier in drei Zeilen:

Sitz des AnbietersAnwendbares RechtFolge für das Impressum
Deutschland § 5 DDG Deutsche Anbieterkennzeichnung vollständig.
Anderer EU-/EWR-Staat Herkunftsland Es gilt das Impressumsrecht des Sitzstaates – Deutschland darf keine strengeren Anforderungen stellen (§ 3 Abs. 2 DDG).
Schweiz (Drittstaat) Marktort Das Herkunftslandprinzip greift nicht. Wer sich an den deutschen Markt richtet, muss § 5 DDG erfüllen – vollständig.
Das Schweizer Gegenstück: Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt nur Identität, Kontaktadresse und E-Mail. § 5 DDG verlangt zusätzlich Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Register und Registernummer sowie – falls vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. → Was die Schweiz verlangt

02 · Wann zielt dein Angebot auf den deutschen Markt?

Niemand muss eine Erklärung unterschreiben. Die Rechtsprechung arbeitet mit Indizien – und bei Büchern ist die Lage meist eindeutig, weil der Vertriebsweg sie vorgibt.

IndizGewichtWirkung
Preise in Euro stark Wer in Euro auszeichnet, adressiert den Euro-Raum. Für Schweizer Anbieter ist das das deutlichste Signal.
Versand nach Deutschland stark Eine Versandoption «Deutschland» mit Preisen und Lieferzeiten ist eine gezielte Ausrichtung.
Deutschsprachige Inhalte mittel Deutsch allein genügt nicht – die Sprache wird auch in der Schweiz, in Österreich und in Südtirol gesprochen.
Deutsche Domain oder Länderkennung stark Eine .de-Domain ist ein klares Indiz, ebenso die Länderauswahl im Shop.
Amazon.de statt Amazon.ch stark Wer über amazon.de listet, verkauft auf dem deutschen Marktplatz – mit deutscher Rechnung und deutscher Rücksendeadresse.
Deutsche Rechnungsadresse oder Bankverbindung mittel Ein deutsches Konto oder eine deutsche Rechnungsstellung verstärkt die Marktausrichtung.

Für Selfpublisher ist der häufigste Fall der einfachste: Das Buch liegt bei Amazon.de, Thalia oder im VLB – und die eigene Autorenseite verlinkt dorthin. Damit ist der deutsche Markt der Zielmarkt, auch wenn die Autorin in Winterthur sitzt.

03 · Die Pflichtangaben nach § 5 DDG

Die dritte Spalte zeigt, ob die Schweizer Pflichtangaben die deutsche Anforderung bereits abdecken. «Nein» bedeutet nicht «verboten», sondern «fehlt».

Angabe Was genau verlangt wird Schweiz deckt ab?
Name und Anschrift Vor- und Nachname bzw. Firma, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht. teilweise
Rechtsform Bei juristischen Personen: AG, GmbH, Genossenschaft, Verein – so, wie im Handelsregister eingetragen. nein
Vertretungsberechtigte Person Geschäftsführung oder Vorstand mit Vor- und Nachnamen. nein
Handelsregister und Registernummer Registergericht bzw. Registeramt und die konkrete Nummer. Bei Schweizer Firmen: der Eintrag im Handelsregister des Sitzkantons. nein
E-Mail-Adresse Zwingend, dazu eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation (Telefon oder Kontaktformular als Ergänzung). ja
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Nach § 27a UStG, sofern vorhanden. Bei Schweizer Autorinnen und Autoren häufig nicht vorhanden – dann entfällt die Angabe. teilweise
Aufsichtsbehörde Nur bei zulassungs- oder aufsichtspflichtigen Tätigkeiten. Für den Buchverkauf regelmässig ohne Bedeutung. nein
Berufsrechtliche Angaben Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen – nur bei reglementierten Berufen. nein
✔ Was zusätzlich gilt
  • Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
  • Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt die Anbieterkennzeichnung nach § 18 MStV hinzu – relevant für Autorenblogs mit redaktionellem Anspruch.
  • Bei E-Books und Online-Shops gilt das Impressum zusätzlich zur Widerrufsbelehrung und den AGB.
✖ Was nicht genügt
  • Ein Link «Kontakt» ohne Impressumsseite
  • Ein Impressum als PDF-Download
  • Angaben nur in den AGB oder nur im Buch
  • Eine Seite, die erst nach Login sichtbar wird

04 · Muster: deutsches Impressum für eine Schweizer Autorin

Das Muster geht von einer Einzelperson ohne deutsche Niederlassung aus, die über eine c/o-Anschrift erreichbar ist. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen.

MUSTER Website-Impressum nach § 5 DDG
Für Autorenseiten, Blogs und kleine Direktshops. Ohne Handelsregistereintrag entfallen die entsprechenden Zeilen – nicht aber Name, Anschrift und E-Mail.
Angaben gemäss § 5 DDG

[Vorname Nachname] (bei Firma: Firma inkl. Rechtsform)
c/o [Anschriftendienst]
[Strasse Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Deutschland

Vertreten durch: [Vorname Nachname]
Handelsregister: [Registeramt / Amtsgericht], [Nummer]
Umsatzsteuer-ID: [USt-IdNr., falls vorhanden]

Kontakt:
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
[Vorname Nachname], [Anschrift wie oben]

Hinweis: Dieses Impressum gilt für die Website [Domain] einschliesslich aller Unterseiten.

Der entscheidende Punkt ist die Anschrift: c/o [Anschriftendienst] mit einer Adresse in Deutschland, an der Post tatsächlich entgegengenommen wird. Warum ein Postfach nicht genügt, steht unter c/o-Adresse und Ladungsfähigkeit →

05 · Fünf Fehler, die bei Schweizer Anbietern besonders häufig sind

Alle fünf sind vermeidbar – und alle fünf sind regelmässig Gegenstand von Abmahnungen.

1
Impressum nur auf der Startseite
Von jeder Seite mit einem Klick erreichbar – üblich ist der Footer-Link, nicht ein Untermenü.
2
Kontaktformular statt E-Mail-Adresse
Die E-Mail-Adresse ist Pflichtangabe. Eine dedizierte Adresse (info@) löst das Spam-Problem besser als das Weglassen.
3
Postfach oder «c/o Schweiz»
Eine Anschrift mit Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort. Für den deutschen Markt eine Anschrift, an der Post tatsächlich ankommt.
4
Schweizer UID als deutsche Registernummer
Die UID ist keine Handelsregisternummer im Sinne des § 5 DDG. Wer keine deutsche Eintragung hat, nennt den Schweizer Handelsregistereintrag ausdrücklich als solchen.
5
Englische oder französische Fassung ohne deutsche
Die Information muss für die angesprochene Zielgruppe verständlich sein. Bei deutschsprachigem Angebot: Impressum auf Deutsch.

Der Unterschied ist eine Zeile – und eine Adresse

Zwischen einem Schweizer Impressum und einem, das auch in Deutschland besteht, liegen Rechtsform, vertretungsberechtigte Person und eine erreichbare Anschrift. Der Rest bleibt gleich.